Grenzwerte beruhen nur auf thermischer Wirkung der Strahlung:
Alle anderen, d.h. nicht thermischen, Wirkungen der Strahlung werden nicht erfasst. Es ist somit vergleichbar als wenn man die Strahlenbelastung nach einem Reaktorunfall mit einem Thermometer messen würde.56
Neutralität der Grenzwertfestlegungen überaus fraglich:
Zur Festsetzung der Grenzwerte in Deutschland hat man sich in der Vergangenheit an den Empfehlungen der ICNIRP* (einer privaten, wirtschaftsnahen Organisation) orientiert. Bei Kritik an Mobilfunkstrahlung dienten die Grenzwerte zumeist zum Schutz des ungehinderten Mobilfunkausbaus, jedoch nicht zum Schutze der Bürger.57/58
*International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection